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Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für die Lieferung von Isolierglas (ZTV) Stand: 11/07
Lagerung
Isolierglaseinheiten sollen immer in trockenen, gut durchlüfteten, witterungsgeschützten Räumen gelagert werden.
Die Glaseinheiten sind grundsätzlich senkrecht auf Holz-oder Kunststoffunterlagen zu stellen. Alle Unterlagen und Distanzhalter dürfen keine Beschädigung des Glases, der Glaskante und des Randverbundes hervorrufen. Die Auflage der gesamten Elementdicke ist zu gewährleisten.
Die Dicke der einzelnen Glasstöße darf 50 cm nicht überschreiten. Die Isolierglaseinheiten sind flächengetrennt in geringer Schräglage (ca. 5-6°) zu halten. Zwischenlagen dürfen nicht aus feuchtigkeitssaugendem Material sein. Feuchtigkeit kann bei flächig aneinanderstehenden Isolierglaseinheiten zu chemischen Reaktionen auf der Glasoberfläche, und damit zu Beschädigungen führen. Clear-shild-beschichtete Scheiben dürfen nicht mit säurehaltigen Papier oder mit Luftposterfolien getrennt werden. Es wird Pergamentpapier als Zwischenlage empfohlen.
Durch direkte Sonnenbestrahlung unverglaster Packeinheiten oder einzelner Isolierglasscheiben besteht erhöhte Spannungsbruchgefahr (Hitzesprünge), insbesondere bei gefärbten Gläsern, Ornament-, Guß-und drahtgebundenen sowie beschichteten, Gläsern.
Aufgrund des sehr geringen Wärmedurchgangswertes ist beschichtetes Isolierglas auf jeden Fall, vor allem, wenn mehrere Einheiten voreinander stehen, bei der Lagerung, beim Transport und vor dem Einbau gegen direktes Sonnenlicht abzudecken.
Durch UV-Strahlung (Sonnenlicht) wird der Randverbund angegriffen. Deshalb dürfen Isolierglaseinheiten nicht längere Zeit der Sonnenbestrahlung am Randverbund ausgesetzt sein.
Verglasung/Pflege
Etiketten sind unmittelbar nach dem Einbau der Isolierglaseinheit zu entfernen.
Folgende technische Regelwerke sind in der jeweils neuesten Fassung besonders zu beachten:
Technische Regeln zur Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV), DIBT Berlin, Fassung August 2006
Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV), DIBT Berlin, Fassung Januar 2003
Technische Regeln für die Bemessung und Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen (TRPV), DIBT Berlin, Fassung August 2006
Richtlinie zum Umgang mit Mehrscheibenisolierglas herausgegeben vom Bundesverband Flachglas, Fassung November 2007
DIN 18361 -Verglasungsarbeiten, DIN 18056 -Fensterwände,
Rosenheimer „Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern" vom Institut für Fenstertechnik e.V. Rosenheim (ift)
„Technische Richtlinien" (Schriftenreihe Nr. 1-20) des Institutes des Glaserhandwerks (IGH), Hadamar,
Der Isolierglas-Dichtstoff des Randverbundes ist üblicherweise nicht UV-beständig und muss daher abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für Isolierglasstöße oder Stufenisolierglas von Überkopfverglasungen oder sog. Isolierglasecken.
Merkblatt: Materialverträglichkeit rund um das Isolierglas herausgegeben vom Bundesverband Flachglas, Fassung Juni 2004
Wenn Isolierglasstöße verklebt oder versiegelt werden sollen, ist beim Isolierglas in der Regel ein UV-Beständiger Randverbund aus Spezialsilikon erforderlich, der ausdrücklich zu bestellen ist. Zum Verkleben oder Versiegeln der Isolierglasstöße dürfen nur von uns freigegebene Silikon-Dichtstoffe verwendet werden.
Merkblatt: Reinigung von Glas herausgegeben vom Bundesverband Flachglas
Verglasung von Feuchträumen
Bei Auftragserteilung für Gläser die für Feuchträume bestimmt sind, (z.B. Hallenbäder, Brauereien, Molkereien, Blumengeschäften usw.) ist der Hinweis „Feuchtraumverglasung" unbedingt notwendig, um die Gewährleistungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Technisches
Technische Werte von Mehrscheibeisolierglas werden im CE-Zeichen der Thermolit GmbH bekannt gegeben und können von unserer web-site unter http://www.glaskeil.de/6_4_2_typenuebersicht.php herunter geladen werden. Sofern sich für den gelieferten Isolierglastyp kein CE-Zeichen auf unserer hompage befindet, fordern Sie bitte unter Angabe der Auftrags-und Positionsnummer(n) ein individuelles CE-Zeichen bei uns an.
Der im CE-Zeichen angegebene Schalldämmwert Rwp -Wert bezieht sich stets auf das Prüfmaß 123 x 148 cm des Isolierglases eingebaut im Normrahmen des Prüfinstitutes. Maßabweichungen, insbesondere oblonge Formate führen zu anderen, in der Regel ungünstigeren Schalldämwerten. Auf die Konstruktionstabelle für Fenster Tab. 40, Anlage 1 zu DIN 4109 wird hingewiesen.
Anderungen der Aufbauten, Schichtposition oder der Einbau von Sprossen können zu Anderungen der veröffentlichten Funktionswerte führen.
Gewährleistung
Wir gewährleisten gegenüber unseren Erstabnehmern für die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Tage der Lieferung ab Werk, daß die Durchsichtigkeit der Isolierglasscheiben unter normalen Bedingungen nicht durch die Bildung von Kondensat an den Scheibenflächen im Scheibeninnenraum beeinträchtigt wird.
Treten solche Mängel auf, liefern wir kostenlosen Naturalersatz für die fehlerhaften Einheiten; andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung gilt ausschließlich für die Verwendung von Isolierglas im Bereich des Hochbaues.
Gebogenes Isolierglas und punktgehaltene Isoliergläser sind von dieser Gewährleistung ausgeschlossen, ebenso Isolierglasscheiben mit stark strukturierten Ornamentgläsern, mit der Struktur zum Scheibenzwischenraum.
Für die Beurteilung von formalen Mängeln gilt die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen" in der jeweils neuesten Fassung, welches Sie auf unserer homepage als download finden, oder die wir Ihnen bei Bedarf zur Verfügung stellen.
Bei Verwendung von Verbundgläsern im Isolierglas gilt außerdem DIN EN ISO 12543-6 „Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas -Teil 6: Aussehen"
Ferner ist die „Richtlinie zu Beurteilung der visuellen Qualität von emaillierten und siebbedruckten Gläsern" des Herstellers im Bedarfsfall heranzuziehen.
Die von uns gelieferten Scheiben sind vor dem Einglasen auf sichtbare Mängel zu prüfen. Kosten die durch Fahrten von und zur Baustelle, sowie durch Aus-und Einglasen entstehen, werden nicht von uns übernommen.
Einbau von Sprossen in den Scheibenzwischenraum
Bei Bewegungen des Fensters oder Erschütterungen durch Verkehr können die im Scheibenzwischenraum eingebauten Sprossen in Schwingungen geraten. Dabei ist es möglich, dass die Sprossen an die Scheiben schlagen. Auch eine Abpolsterung an den Kreuzungspunkten kann diesen Effekt nicht absolut unterbinden. Zusätzlich zu beachten ist, dass sich dieses Polstermaterial im Laufe einer langen Lebensdauer des Isolierglases ablösen kann.
Durch barometrische Luftdruckänderungen kann Isolierglas ein-und ausbauchen. Bei einem Scheibenzwischenraum von 12 mm kann sich das Glas auf die Sprossen auflegen, was zur Schichtbeschädigung oder sogar zu einem Glasbruch führen kann. Der SZR sollte daher bei Sprossenscheiben mindestens 15 mm betragen.
Farbabweichungen, feine Haarrisse, Schatten oder Lichtreflexe sind bei Eloxaltönen technisch unvermeidbar. Aus diesem Grund sind derartige Erscheinungen kein Reklamationsgrund.
Wenn bei Wärme-oder Sonnenschutz-Isolierglas dunkelfarbige Sprossen in den Scheibenzwischenraum eingebaut werden, kann es in ungünstigen Fällen zum Scheibenbruch kommen.
Einbauten im Scheibenzwischenraum
Wenn zum Einbau in Isolierglas kundenseitig Bleiverglasungen oder Ziersprossen oder -gitter
geliefert werden, müssen Einschränkungen gemacht werden. Bei Bleiverglasungen können nachträglich Putzmittel aus den Bleisprossen austreten. Bei Ziergittern kann durch es durch mögliche Deflektion (Einbauchung) der Scheiben zu einer Berührung von Glas und Ziergitter kommen, was zur Schichtbeschädigung oder sogar zu einem Glasbruch führen kann.
Das Bruchrisiko für gestellte Blei-oder Messingverglasungen bei der Verarbeitung zu Isolierglas geht zu Lasten des Auftraggebers
Isolierglas mit gewölbten Scheiben
Bei Isolierglas, hergestellt aus gewölbtem Glas besteht erhöhte Spannungsbruchgefahr, weil durch die Wölbung der SZR stellenweise überhöht ist und Druckänderungen die plane Gegenscheibe stärker belasten.
Brandschutz-Isolierglas
Die geforderte Brandschutzeigenschaften werden nur dann erfüllt, wenn die Scheiben ohne nachträgliche Änderungen entsprechend den Zulassungen eingebaut werden. Für Verglasungssysteme, die nicht durch Prüfzeugnisse und Zulassungen belegt sind, kann keine Aussage bezüglich des Feuerwiderstandes getroffen werden.
Einwirkung besonderer Belastungen
„Strahlende Heizkörper" -Thermische Belastungen
Strahlende Heizkörper und Mehrscheiben-Isoliergläser müssen untereinander einen Mindestabstand von 30 cm einhalten, um zusätzliche thermische Spannungen zur Glaskante zu vermeiden. Bei Unterschreitung dieses Abstandes muss ein Strahlenschutz zwischengeschaltet sein. Besteht die dem Heizkörper zugewandte Scheibe des Mehrscheiben-Isolierglases aus Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), so kann der Abstand auf 15 cm verringert werden.
„nicht strahlende Heizkörper"
Der Abstand von 15 cm ist auch dann zulässig, wenn der Heizkörper entsprechend der Wärmeschutzverordnung „mit einer geeigneten Abdeckung an der Heizkörperseite" versehen ist und damit die „Wärmestrahlung" nicht direkt auf die Scheibe trifft. Dasselbe gilt z.B. sinngemäß auch für strahlende Beleuchtungskörper. Punktuelle Aufheizung ist zu vermeiden.
Gussasphalt-Verlegung
Bei der Gussasphalt-Verlegung in verglasten Räumen sind die Isolierglas-Einheiten vor den zu erwarteten Temperatur-Belastungen mit geeigneten Abdeckungen zu schützen. Muss zusätzlich von außen mit Sonneneinstrahlung gerechnet werden, sollte zur Vermeidung von Wärmestau auch ein äußerer Sonnenschutz während der Arbeiten vorgesehen werden.
Beklebte, bemalte Gläser, Innenjalousien
Bei bemalten oder abgeklebten Isolierglaseinheiten besteht durch den zu erwartenden örtlichen Temperaturunterschied bzw. Hitzestau bei Sonnenbestrahlung in der Scheibe Bruchgefahr. Dies gilt auch bei Innenjalousien ohne ausreichende Durchlüftung zwischen Isolierglas und Jalousie.
Oberflächenschäden
Generelle Schutzmaßnahmen können wegen Verschiedenartigkeit der Ursachen nicht angegeben werden. Sie sind aufgrund der vorliegenden Verhältnisse zu bewerten und zu veranlassen.
Schweiß-/Schleifarbeiten
Schweiß-bzw. Schleifarbeiten im Fensterbereich erfordern einen wirksamen Schutz der Glasoberfläche gegen Schweißperlen, Funkenflug u.ä.
Verätzungen/Auslaugungen
Oberflächenverätzungen der Glasscheibe können durch Chemikalien eintreten, die in Baumaterialien und Reinigungsmitteln enthalten sind. Insbesondere bei Langzeiteinwirkung führen solche Chemikalien (z.B. Erdalkalien, salpetrige Säure) zu bleibenden Verätzungen (z.B. frischer Beton, Putz, Kalk usw.)
Wasserschäden/Reinigung
Auch die Langzeiteinwirkung von Wasser kann zu Oberflächen-Schäden führen, insbesondere dann, wenn vor der Baureinigung lange Zeit eine starke Verschmutzung auf die Scheiben eingewirkt hat. Scheiben müssen regelmäßig gereinigt werden, u.U. auch während der Bauphase.
Verkratzungen
Glasscheiben dürfen nicht mit Abrasionsmaterialien gereinigt oder bearbeitet werden. Reinigungswasser sowie Lappen, Schwämme usw. müssen frei von Sand sein. Bei stark verschmutzten Scheiben muss deshalb mit viel Wasser gearbeitet werden. Die Reinigung von Fassaden und Glas sollte in Anlehnung an „Reinigung von Metallfassade, Gütesicheerung RALGZ 632", sowie unter Beachtung des Merkblattes „Reinigung von Glas“ herausgegeben vom Bundesverband Flachglas, erfolgen.
Transport/Einbau in Höhenlagen
Werden Isolierglaseinheiten in Höhen über 800 m ü. NN eingebaut, oder über entsprechende Höhendifferenzen transportiert werden, ist Rücksprache mit uns notwendig. Bei der Bestellung ist ein entsprechender Hinweis erforderlich.
Glasbruch
Da aufgrund heutiger Fertigungsqualitäten Glasbruch nur durch Fremdeinflüsse ausgelöst wird, sind Verglasungsschäden, deren Ursache in einer der hier aufgeführten oder ähnlichen außerordentlichen Belastung liegen, grundsätzlich kein Reklamationsgrund.
Voraussetzung für alle Gewährleistungsansprüche gegen uns ist, die Beachtung der in diesen ZTV gegebenen Hinweisen und die Einhaltung der Verglasungsrichtlinien für Isolierglas. Ebenso dürfen keine Veränderungen an den von uns gelieferten Scheiben vorgenommen, oder der Randverbund beschädigt worden sein.
Die Zusätzliche technische Vertragsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Auftragsbestätigungen.
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